EU – Entgelttransparenzrichtlinie: Deutlich strengere Vorgaben absehbar

Die EU – Entgelttransparenzrichtlinie musste bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Alle Informationen hierzu lesen.
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach MoPeG

Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit nach MoPeG – aus einer erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Rottweil