Herr Dr. Ensenbach ist schwerpunktmäßig in der Beratung von Pflegeunternehmen, im Immobilienrecht sowie im Notariat tätig.
Dr. Ensenbach berät schwerpunktmäßig Pflegeunternehmen, Pflegeeinrichtungen und Investoren im Pflegebereich in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen. Er berät insbesondere Betreiber von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste, Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WG) und Betreutes Wohnen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Spezialfragen der zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen, insbesondere zwischen Einrichtungsträger und Bewohnern oder Klienten. Dazu zählen insbesondere der Wohn- und Betreuungsvertrag (Heimvertrag), sozialrechtliche Fragen mit Blick vor allem auf das Verhältnis zu den Pflegekassen, Verfahren bei den Aufsichtsbehörden (Heimaufsicht, WTG-Behörde oder ähnlich). Dr. Ensenbach verbindet fundierte Kenntnisse in den speziellen Rechtsfragen der Pflegeunternehmen im Zivilrecht, Sozialrecht und angrenzenden Rechtsgebieten mit einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche und strukturelle Besonderheiten von Pflegeunternehmen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Dr. Ensenbach liegt im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst im anwaltlichen Sektor die Gestaltung und Prüfung von Verträgen. Dazu zählen Verträge über den Erwerb von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Erbbaurechten und Bauträgerverträge. Wichtige Genauso gehören dazu Mietverträge über Gewerberäume, Büroräume oder Pflegeimmobilien. Ebenso vertritt er im Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzung aus diesen Verträgen, beispielsweise bei Mängeln an der gekauften Immobilie oder dem gemieteten Objekt sowohl außergerichtlich und gerichtlich.
Gerade im Bereich Pflegeimmobilien ist die Verbindung von Immobilienrecht und mit den Kenntnissen über die speziellen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen und deren Betrieb von zentraler Bedeutung.
Dr. Ensenbach ist als Notar mit dem Amtssitz in Kiel bestellt. In dieser Funktion ist er unabhängiger und neutraler Berater und übernimmt Beurkundungen, Beglaubigungen und, soweit erforderlich, die Durchführung dieser Verträge. Als Notar bietet er allen Beteiligten rechtssichere und ausgewogene Gestaltungen an.
Dazu zählen wichtige Fragen des Immobilienrechts, insbesondere die Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, ob unbebaut, mit einem Haus bebaut oder Wohnungen, die häufig zur Finanzierung gehörende Grundschuld, der Bauträgervertrag und der Erbbaurechtsvertrag. Dazu zählen auch die lebzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen, beispielsweise als Überlassung von Immobilien an Kinder oder Partner.
Hinzu treten wesentliche Bereiche des Gesellschaftsrechts, begonnen bei der Unternehmensgründung bis zur Unternehmensnachfolge. Dazu zählen die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt), Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen und alle erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister, beispielsweise die Bestellung eines Geschäftsführers.
Darüber hinaus befasst sich der Notar mit wesentlichen Fragen des Erbrechts und der weiteren Vorsorge. Dazu zählen insbesondere der Gestaltung und Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag) und Erbscheinsanträgen. Aus dem Bereich der Vorsorge sind hier insbesondere die Vorsorgevollmachten zu nennen.
Pflegerecht, Immobilienrecht und Notariat in Kiel
Herr Dr. Ensenbach ist schwerpunktmäßig in der Beratung von Pflegeunternehmen, im Immobilienrecht sowie im Notariat tätig.
Spezialisierte Beratung für Unternehmen der Pflegebranche
Dr. Ensenbach berät schwerpunktmäßig Pflegeunternehmen, Pflegeeinrichtungen und Investoren im Pflegebereich in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen. Er berät insbesondere Betreiber von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste, Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WG) und Betreutes Wohnen.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Spezialfragen der zivilrechtlichen Vertragsbeziehungen, insbesondere zwischen Einrichtungsträger und Bewohnern oder Klienten. Dazu zählen insbesondere der Wohn- und Betreuungsvertrag (Heimvertrag), sozialrechtliche Fragen mit Blick vor allem auf das Verhältnis zu den Pflegekassen, Verfahren bei den Aufsichtsbehörden (Heimaufsicht, WTG-Behörde oder ähnlich). Dr. Ensenbach verbindet fundierte Kenntnisse in den speziellen Rechtsfragen der Pflegeunternehmen im Zivilrecht, Sozialrecht und angrenzenden Rechtsgebieten mit einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche und strukturelle Besonderheiten von Pflegeunternehmen.
Fundierte anwaltliche Beratung im Immobilienrecht
Ein weiterer Schwerpunkt von Dr. Ensenbach liegt im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst im anwaltlichen Sektor die Gestaltung und Prüfung von Verträgen. Dazu zählen Verträge über den Erwerb von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Erbbaurechten und Bauträgerverträge. Wichtige Genauso gehören dazu Mietverträge über Gewerberäume, Büroräume oder Pflegeimmobilien. Ebenso vertritt er im Zusammenhang mit der Rechtsdurchsetzung aus diesen Verträgen, beispielsweise bei Mängeln an der gekauften Immobilie oder dem gemieteten Objekt sowohl außergerichtlich und gerichtlich.
Gerade im Bereich Pflegeimmobilien ist die Verbindung von Immobilienrecht und mit den Kenntnissen über die speziellen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen und deren Betrieb von zentraler Bedeutung.
Notar in Kiel – Beurkundung, Beglaubigung und rechtssichere Gestaltung
Dr. Ensenbach ist als Notar mit dem Amtssitz in Kiel bestellt. In dieser Funktion ist er unabhängiger und neutraler Berater und übernimmt Beurkundungen, Beglaubigungen und, soweit erforderlich, die Durchführung dieser Verträge. Als Notar bietet er allen Beteiligten rechtssichere und ausgewogene Gestaltungen an.
Dazu zählen wichtige Fragen des Immobilienrechts, insbesondere die Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, ob unbebaut, mit einem Haus bebaut oder Wohnungen, die häufig zur Finanzierung gehörende Grundschuld, der Bauträgervertrag und der Erbbaurechtsvertrag. Dazu zählen auch die lebzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen, beispielsweise als Überlassung von Immobilien an Kinder oder Partner.
Hinzu treten wesentliche Bereiche des Gesellschaftsrechts, begonnen bei der Unternehmensgründung bis zur Unternehmensnachfolge. Dazu zählen die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt), Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen und alle erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister, beispielsweise die Bestellung eines Geschäftsführers.
Darüber hinaus befasst sich der Notar mit wesentlichen Fragen des Erbrechts und der weiteren Vorsorge. Dazu zählen insbesondere der Gestaltung und Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag) und Erbscheinsanträgen. Aus dem Bereich der Vorsorge sind hier insbesondere die Vorsorgevollmachten zu nennen.
AUSBILDUNG UND BERUFSTÄTIGKEIT
Studium: Kiel
Tätigkeit als Rechtsanwalt: seit 2015
Tätigkeit als Notar: seit 2024
Partner der Partnerschaftsgesellschaft
ASSISTENZ | RECHTSANWALT
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Telefon: +49 (431) 6701 – 242
Telefax: +49 (431) 6701 – 55242
E-Mail: ensenbach@cc-recht.de
ASSISTENZ | NOTAR
Karin Siek
Telefon: +49 (431) 6701 – 304
Telefax: +49 (431) 6701 – 55304
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