Mit Netz und doppeltem Boden

Internetrecht und Wettbewerbsrecht in Kiel, Hamburg und Flensburg

CausaConcilio berät Sie bei der wettbewerbskonformen Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen, Ihres Internetauftritts oder Internetshops und vertritt Sie bei Verstößen Ihrer Mitbewerber gegen das Wettbewerbsrecht sowie bei Abmahnungen, die Sie erhalten.

Das seit Jahrzehnten in Deutschland gültige Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat durch die Verbreitung des Internets und die daraus resultierende Gesetzgebung zum Schutz von Verbrauchern erheblich an Bedeutung gewonnen. So schreibt der Gesetzgeber eine Vielzahl von Informationen vor, die im Internet erteilt werden müssen. Das gilt schon für eine gewöhnliche Internetseite. Internetshops müssen eine Vielzahl zusätzlicher Informationen angeben. Ein ordnungsgemäßes Impressum ist ebenso erforderlich wie z. B. eine den aktuellen Vorschriften entsprechende Belehrung über das Widerrufsrecht oder gesetzeskonforme Preisangaben. Wer die Informationspflichten nicht einhält, riskiert eine kostenträchtige Abmahnung. Auf sicherem Boden im Netz – CausaConcilio.

Finn-Harm Witt
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Flensburg

Häufige Fragen zum Internetrecht und Wettbewerbsrecht

Welcher rechtliche Rahmen gilt für Unternehmen, die im Internet präsent sind oder einen Online-Shop betreiben?

Die rechtlichen Grundlagen für eine Präsenz im Internet sind vielschichtig, dynamisch und unterliegen einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt das Marktverhalten, schützt Verbraucher sowie Mitbewerber und sorgt für faire Rahmenbedingungen. Durch den kontinuierlichen Vormarsch des digitalen Handels haben verbraucherschützende Normen an Gewicht gewonnen. Unabhängig davon, ob es sich um eine reine Unternehmenswebsite, ein Serviceportal oder einen komplexen Internetshop handelt, verlangt der Gesetzgeber die Bereitstellung umfangreicher, präziser Informationen. Dazu gehören unter anderem korrekte Angaben im Impressum, rechtssichere Widerrufsbelehrungen, gesetzeskonforme Preisangaben und transparente Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wer diese detaillierten Informationspflichten nicht lückenlos erfüllt, riskiert schnell kostenintensiver Abmahnungen durch Mitbewerber, Verbraucherschutzzentralen oder qualifizierte Wirtschaftsverbände.

Schon der Betrieb einer einfachen Internetseite ohne direkten Verkauf von Waren oder Dienstleistungen bringt gesetzliche Kennzeichnungspflichten mit sich. Das Herzstück einer jeden geschäftlichen Website ist das Impressum, welches dem Nutzer Transparenz über den Seitenbetreiber verschaffen soll. Hier müssen vollständige Angaben zur Identität des Anbieters gemacht werden, was die genaue Anschrift, direkte Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie gegebenenfalls Angaben zum Handelsregister, der Vertretungsberechtigung und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer umfasst. Darüber hinaus sind präzise und aktuelle Datenschutzhinweise erforderlich, die den Besucher umfassend darüber aufklären, welche personenbezogenen Daten bei der Nutzung der Website erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Versäumnisse, fehlerhafte Angaben oder unvollständige Rechtstexte in diesem Bereich stellen Wettbewerbsverstöße dar, die von Konkurrenten angemahnt werden können.

Online-Shops unterliegen einer noch strengeren Regulierung als reine Informationsseiten, da hier Verträge direkt im digitalen Raum geschlossen werden. Neben den allgemeinen Pflichten müssen Shopbetreiber sicherstellen, dass Kunden vor Abgabe ihrer Bestellung klar, verständlich und transparent über wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, die Gesamtkosten inklusive aller Steuern und Lieferkosten sowie den genauen technischen Ablauf des Vertragsschlusses informiert werden. Ebenso muss Verbrauchern ein rechtlich einwandfreies Widerrufsrecht eingeräumt werden, was das Bereitstellen einer fehlerfreien Belehrung und des gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Widerrufsformulars zwingend erforderlich macht. Besonderheiten gelten auch bei den Preisangaben, die stets Endpreise enthalten müssen und keine verdeckten Zusatzkosten aufweisen dürfen. Zudem muss die technische Gestaltung des Bestellbuttons eindeutig signalisieren, dass der Verbraucher eine kostenpflichtige Verbindung eingeht, da der Vertrag andernfalls rechtlich unwirksam ist. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei CausaConcilio auf. 

Das Wettbewerbsrecht setzt allen Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen klare rechtliche Grenzen, um Irreführung und Täuschung am Markt zu verhindern. Unternehmen müssen darauf achten, dass Aussagen in der Online-Werbung, auf Social-Media-Kanälen oder in Newslettern stets der Wahrheit entsprechen und nachprüfbar sind. Unzulässig sind beispielsweise irreführende Rabattangaben, unbegründete Spitzenstellungsbehauptungen, versteckte Schleichwerbung ohne ausreichende Kennzeichnung oder das Werben mit selbstverständlichen gesetzlichen Rechten als angebliche Besonderheit. Wenn Mitbewerber durch unlautere Methoden versuchen, sich einen unrechtmäßigen Vorteil im Markt zu verschaffen, bietet das Wettbewerbsrecht betroffenen Unternehmen wirksame Instrumente, um diesen Verstößen Einhalt zu gebieten und Marktchancen zu wahren. Sie haben weitere Fragen? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin bei CausaConcilio mit Rechtsanwalt Finn-Harm Witt.

Der optische und inhaltliche Auftritt einer Website lebt von Bildern, Grafikdesign, Produktbeschreibungen und Videos. Sämtliche dieser Elemente sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung von fremden Fotos, Grafiken oder Texten ohne die ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die teure Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und die Pflicht zur Auskunftserteilung nach sich ziehen kann. Auch bei der Nutzung von sogenannten Lizenz- oder Stockfotos müssen die jeweiligen Lizenzbestimmungen penibel eingehalten werden, etwa wenn es um die korrekte Nennung des Urhebers im Impressum oder direkt am Bild geht. Ebenso ist bei der Gestaltung von Werbematerialien darauf zu achten, dass keine Markenrechte Dritter verletzt werden, etwa durch die unbefugte Verwendung von geschützten Marken- oder Produktnamen in Überschriften, Metatags oder Werbeanzeigen.

Der verstärkte Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Texten, Bildern, Werbe-Anzeigen oder Programmcode eröffnet Unternehmen zwar enorme Effizienzpotenziale, bringt aber auch völlig neue rechtliche Fallstricke mit sich. Das deutsche und europäische Urheberrecht schützt ausschließlich persönliche geistige Schöpfungen von Menschen, was bedeutet, dass rein KI-generierte Inhalte keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Konkurrenten können solche Inhalte somit theoretisch frei übernehmen und nutzen, sofern keine eigenen schöpferischen Anpassungen durch den Anwender vorgenommen wurden. Zudem besteht bei der Generierung von Inhalten immer das Risiko, dass die Algorithmen geschützte Werke Dritter, fremde Marken oder geschützte Designs aus ihren Trainingsdaten reproduzieren. Die juristische Verantwortung dafür liegt nach aktueller Rechtsprechung beim Verwender selbst, sodass beim unbedachten Publizieren von KI-Inhalten teure Abmahnungen wegen Urheberrechts- oder Markenverletzungen drohen.

Der Einsatz von Analyse-Tools, Werbe-Trackern oder Plugins aus sozialen Netzwerken erfordert eine strenge Einhaltung des Datenschutzrechts. Besucher einer Website müssen vor dem Setzen von technisch nicht notwendigen Cookies transparent informiert werden und ihre ausdrückliche, freiwillige Einwilligung geben. Die technische Umsetzung über sogenannte Cookie-Banner muss so gestaltet sein, dass das Ablehnen von Tracking ebenso einfach ist wie das Akzeptieren. Werden personenbezogene Daten wie die IP-Adresse von Webseitenbesuchern ungefragt an Drittanbieter oder Server im Nicht-EU-Ausland übertragen, stellt dies einen Datenschutzverstoß dar. Zudem müssen Schnittstellen zu Plattformen wie Facebook oder Instagram rechtssicher eingebunden werden, damit keine automatische Datenübertragung ohne vorherige Zustimmung des Nutzers stattfindet.

Das Versenden von digitaler Werbung per E-Mail ist gesetzlich streng reglementiert, um Verbraucher vor unerwünschter Werbung zu schützen. Werbekontakte dürfen grundsätzlich nur dann per E-Mail angeschrieben werden, wenn vorab eine ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung vorliegt. In der Praxis wird hierfür das rechtssichere Verfahren mit einer zweistufigen Bestätigung genutzt, bei dem der Empfänger seine Anmeldung über einen gesendeten Bestätigungslink verifizieren muss. Der Versand von unverlangter E-Mail-Werbung stellt eine unzumutbare Belästigung dar und kann sowohl von Wettbewerbern als auch von den Empfängern selbst abgemahnt werden. Zudem muss jeder Werbe-Newsletter einen einfachen, funktionierenden und dauerhaft erreichbaren Abmeldelink enthalten, damit Empfänger ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Wer seine Waren oder Dienstleistungen nicht nur im eigenen Online-Shop, sondern über etablierte Online-Marktplätze und Social-Media-Kanäle anbietet, muss dort ebenfalls alle gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Das betrifft vor allem das vollständige Impressum, die Datenschutzhinweise sowie das Widerrufsrecht und die Angabe von Grundpreisen. Die rechtliche Herausforderung liegt hierbei oft in den technischen Vorgaben der jeweiligen Plattformen, da Einstellmöglichkeiten für Rechtstexte häufig begrenzt oder schwer auffindbar sind. Fehlen Pflichtangaben auf dem Plattform-Profil oder sind diese nur über Umwege erreichbar, gilt dies vor Gericht als Wettbewerbsverstoß. Die Anpassung der Rechtstexte an die spezifischen Systembedingungen der jeweiligen Marktplätze ist daher unerlässlich.

Bewertungen und Prüfsiegel sind für den Online-Handel ein zentrales Instrument zur Vertrauensbildung, unterliegen jedoch strengen wettbewerbsrechtlichen Regeln. Wer mit Kundenbewertungen wirbt, muss für den Verbraucher transparent aufschlüsseln, ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen tatsächlich von Käufern stammen, die das Produkt genutzt oder erworben haben. Das Kaufen von gefälschten Positivbewertungen oder das selektive Löschen negativer Kritik ist unzulässig und stellt eine Irreführung der Verbraucher dar. Gleiches gilt für die Verwendung von Gütesiegeln und Zertifikaten: Diese dürfen nur geführt werden, wenn das Unternehmen die entsprechenden Prüfkriterien tatsächlich erfüllt und der Verbraucher sich über den Inhalt der Prüfung leicht informieren kann.

Eine Abmahnung im Wettbewerbs- oder Internetrecht ist das formelle Aufforderungsschreiben eines Konkurrenten, eines Verbandes oder eines Rechteinhabers, ein bestimmtes als rechtswidrig erachtetes Verhalten unverzüglich einzustellen. Häufig sind damit die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Geltendmachung von Anwalts- und Bearbeitungskosten verbunden. Wenn ein solches Schreiben eingeht, ist zügiges Handeln gefragt, da die gesetzten Fristen meist sehr kurz bemessen sind. Eine ignorierte Abmahnung kann rasch zu kostspieligen gerichtlichen Eilverfahren oder Klagen führen. Gleichzeitig sollte eine vorgelegte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterzeichnet werden, da sie oft zu weit gefasst ist und den Betroffenen für Jahre an hohe Vertragsstrafen bei erneuten Fehlschlägen binden kann.

Die Kanzlei CausaConcilio bietet an den Standorten Kiel, Hamburg und Flensburg eine umfassende rechtliche Beratung, um Internetauftritte, Werbekampagnen und Online-Shops von Grund auf abmahnsicher und wettbewerbskonform aufzustellen. Die Fachanwälte überprüfen bestehende Internetpräsenzen eingehend auf juristische Schwachstellen, formulieren maßgeschneiderte Rechtstexte und stellen sicher, dass sämtliche gesetzlichen Informationspflichten eingehalten werden. Sollten Mitbewerber gegen geltendes Recht verstoßen und den Wettbewerb verfälschen, setzt CausaConcilio die Ansprüche der Mandanten auf Unterlassung und Beseitigung konsequent durch. Ebenso übernimmt die Kanzlei die professionelle Vertretung, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, um unberechtigte Forderungen abzuwehren, den Schaden zu begrenzen und Mandanten auf sicherem Boden im Netz zu halten.

An vier Standorten

In der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins werden Sie in vielseitigen Rechtsangelegenheiten von hochqualifizierten Rechtsanwälten begleitet, während die Notare in einer unparteiischen und unabhängigen Betreuung für jeden Vertrag eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln. Sicher navigiert CausaConcilio Sie durch Rechts-und Vertragsfragen. Der Standort mit seinen traditionellen Wurzeln präsentiert sich heute als eine der führenden Kanzleien im norddeutschen Raum.

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CausaConcilio bietet in Hamburg Spezialwissen in den Fachbereichen: Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht sowie Familien- und Erbrecht.

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Juristisches Know-how mit Weitblick. Aus dem Norden. Für ganz Deutschland.

Flensburg ist der nördlichste und der jüngste Standort von CausaConcilio. Mit der hohen Expertise einer international renommierten Kanzlei und der Erfahrung und dem Engagement kompetenter Spezialisten vor Ort, stehen unsere Rechtsanwälte und Notare an der Förde ihren Mandanten mit einem umfangreichen juristischen Angebot zur Seite. Gelegen an der dänischen Grenze und den Blick auf Skandinavien gerichtet, verfügen wir nicht nur über die juristische, sondern auch die sprachliche und interkulturelle Kompetenz, um unsere Mandanten über die Ländergrenzen hinweg zu beraten und zu vertreten.

Effektive Lösungen komplexer Rechtslagen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind das A und O für unsere Juristen.

Wir beraten Sie vor Ort und das nicht nicht nur im Norden. Unabhängig von Ihrem Standort in Deutschland können Sie sich auf unsere persönliche Betreuung verlassen.
Der Schwerpunkt unserer Rechtsanwälte in Flensburg liegt in den Fachbereichen Wirtschaftsrecht, Familienrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Handels-und Gesellschaftsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht sowie Verkehrsrecht.

Darüber hinaus umfasst unser Team einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten und unsere Notare unterstützen Sie bei der Realisierung von Rechtsgeschäften sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich.

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In Schönberg im Kreis Plön steht den Rechtssuchenden Rechtsanwalt und Notar Dr. Kai Stefan Peick als vielseitiger und zuverlässiger Berater persönlich zur Seite.

Nicht nur aufgrund des Zusammenschlusses mit dem Vater von Dr. Peick im Jahre 2016 ist der Standort in Schönberg fest verwurzelt in der Probstei und Umgebung und blickt auf eine langjährige Erfahrung zurück. Sie erfahren gebündelte Kompetenz, wenn es um die Gestaltung und Beratung bei Rechtsgeschäften oder die Interessenvertretung geht. Ob im Arbeitsrecht, im Immobilien- und Bauträgerrecht, bei der Veräußerung oder dem Erwerb von Immobilien, familienrechtlichen Fragestellungen in einem Ehevertrag und erbschafts- und/oder schenkungsrechtlichen Belangen sowie im allgemeinen Zivilrecht, bei uns finden Sie den passenden Ansprechpartner. Ebenso beraten, vertreten und gestalten die Rechtsanwälte bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen wie Gesellschaftsgründung und Änderungen.

An unseren Standorten Kiel, Hamburg, Flensburg und Schönberg suchen wir
Rechtsanwalts- und Notarfachangestelle/n (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit.

Die Kanzlei CausaConcilio ist schwerpunktmäßig in verschiedenen Gebieten des Zivilrechts tätig und bildet laufend Referendare (m/w/d) aus.

WirtschaftsWoche Ausgabe 4/24

Ranking als TOP-Kanzlei Medizinrecht 2024 „Die renommiertesten Kanzleien für Ärzte. Kliniken und Pharmaunternehmen“

WirtschaftsWoche Ausgabe 7/23

Ranking als TOP-Kanzlei in der Rubrik „Beste Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht für Ärzte. Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“

JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024

Ranking in der Rubrik „Krankenhäuser, MVZ und Apotheken“

iurratio awards 2023

Top 50 – bester Arbeitgeber für das Referendariat 2023

Wirtschaftswoche Ausgabe 7/22

Ranking als TOP-Kanzlei in der Rubrik „Beste Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht für Ärzte. Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“

JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 und 2022/2023

Ranking in der Rubrik „Krankenhäuser, MVZ und Apotheken“

Brand eins Mai 2021, Mai 2022, Mai 2023 und Mai 2024

Ranking der „Besten Wirtschaftskanzleien 2021“,
der „Besten Wirtschaftskanzleien 2022“,
der „Besten Wirtschaftskanzleien 2023“
und der „Besten Wirtschaftskanzleien 2024“
im Gebiet „Gesundheitswesen und Pharmazie“

FOCUS Spezial 2020, 2021, 2022 & 2023

TOP-Wirtschaftskanzlei „Gesundheit & Medizin“

WirtschaftsWoche 8/2019:

TOP-Kanzlei Medizinrecht 2018

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SCHÖNBERG
Rechtsanwälte · Notar
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Die Kanzleien sind am 23.12.2022 sowie am 02.01.2023 geschlossen.

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Eichkamp 19 • 24217 Schönberg

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