Solide aufgestellt

Baurecht und Architektenrecht in Kiel, Hamburg, Flensburg und Schönberg

Die Rechtsanwälte von CausaConcilio in Kiel, Hamburg, Flensburg und Schönberg sorgen für Rechtssicherheit am Bau. Eine Vielzahl gesetzlicher und vertraglicher Regelungen kombiniert mit kaum zu überblickenden und uneinheitlichen Rechtsprechungen, sowie eine wirtschaftlich oft ganz erhebliche Bedeutung von Bauvorhaben machen es häufig erforderlich, im Rahmen der Planung und Abwicklung nicht nur technische Fachleute wie Architekten und Ingenieure hinzuzuziehen, sondern auch einen „Fachmann Recht“ – einen ausgebildeten „Bau“-Rechtsanwalt.

CausaConcilio blickt auf eine jahrelange Erfahrung in Angelegenheiten des Baurechts und Architektenrechts in Kiel, Hamburg, Flensburg und Schönberg. Wir beraten und vertreten kleine, mittelständische und große Bau- und Handwerksunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie Privatpersonen fundiert und engagiert in sämtlichen Rechtsfragen rund um den Bau: im Bauvertragsrechts, bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen, im Bauträgerrecht, im Bauversicherungsrecht und in allen weiteren damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten – außergerichtlich, in Mediationsverfahren und gegebenenfalls gerichtlich.

Viele der in baurechtlichen Auseinandersetzungen regelmäßig anzutreffenden Streitpunkte könnten durch rechtzeitige vertragliche Regelungen vermieden werden! CausaConcilio – mit Sicherheit an Ihrer Seite.

Christoph Andresen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Fachanwalt für Steuerrecht
Flensburg

Martin Issel, M.B.L.-HSG
Rechtsanwalt und Notar
Flensburg

An vier Standorten

In der Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins werden Sie in vielseitigen Rechtsangelegenheiten von hochqualifizierten Rechtsanwälten begleitet, während die Notare in einer unparteiischen und unabhängigen Betreuung für jeden Vertrag eine maßgeschneiderte Lösung entwickeln. Sicher navigiert CausaConcilio Sie durch Rechts-und Vertragsfragen. Der Standort mit seinen traditionellen Wurzeln präsentiert sich heute als eine der führenden Kanzleien im norddeutschen Raum.

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CausaConcilio bietet in Hamburg Spezialwissen in den Fachbereichen: Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht sowie Familien- und Erbrecht.

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Juristisches Know-how mit Weitblick. Aus dem Norden. Für ganz Deutschland.

Flensburg ist der nördlichste und der jüngste Standort von CausaConcilio. Mit der hohen Expertise einer international renommierten Kanzlei und der Erfahrung und dem Engagement kompetenter Spezialisten vor Ort, stehen unsere Rechtsanwälte und Notare an der Förde ihren Mandanten mit einem umfangreichen juristischen Angebot zur Seite. Gelegen an der dänischen Grenze und den Blick auf Skandinavien gerichtet, verfügen wir nicht nur über die juristische, sondern auch die sprachliche und interkulturelle Kompetenz, um unsere Mandanten über die Ländergrenzen hinweg zu beraten und zu vertreten.

Effektive Lösungen komplexer Rechtslagen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind das A und O für unsere Juristen.

Wir beraten Sie vor Ort und das nicht nicht nur im Norden. Unabhängig von Ihrem Standort in Deutschland können Sie sich auf unsere persönliche Betreuung verlassen.
Der Schwerpunkt unserer Rechtsanwälte in Flensburg liegt in den Fachbereichen Wirtschaftsrecht, Familienrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Handels-und Gesellschaftsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Arbeitsrecht sowie Verkehrsrecht.

Darüber hinaus umfasst unser Team einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten und unsere Notare unterstützen Sie bei der Realisierung von Rechtsgeschäften sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich.

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In Schönberg im Kreis Plön steht den Rechtssuchenden Rechtsanwalt und Notar Dr. Kai Stefan Peick als vielseitiger und zuverlässiger Berater persönlich zur Seite.

Nicht nur aufgrund des Zusammenschlusses mit dem Vater von Dr. Peick im Jahre 2016 ist der Standort in Schönberg fest verwurzelt in der Probstei und Umgebung und blickt auf eine langjährige Erfahrung zurück. Sie erfahren gebündelte Kompetenz, wenn es um die Gestaltung und Beratung bei Rechtsgeschäften oder die Interessenvertretung geht. Ob im Arbeitsrecht, im Immobilien- und Bauträgerrecht, bei der Veräußerung oder dem Erwerb von Immobilien, familienrechtlichen Fragestellungen in einem Ehevertrag und erbschafts- und/oder schenkungsrechtlichen Belangen sowie im allgemeinen Zivilrecht, bei uns finden Sie den passenden Ansprechpartner. Ebenso beraten, vertreten und gestalten die Rechtsanwälte bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen wie Gesellschaftsgründung und Änderungen.

Fragen und Antworten zum Bau- und Architektenrecht

Warum ist die rechtzeitige Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Baurecht und Architektenrecht bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens ratsam?

Die rechtzeitige Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts für Baurecht und Architektenrecht bereits in der Planungsphase ist deshalb ratsam, weil im Vorfeld klare vertragliche Grundlagen geschaffen werden können, die spätere langwierige Auseinandersetzungen verhindern und rechtliche Risiken minimieren. Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei CausaConcilio in Flensburg auf. 

Im klassischen Bauvertragsrecht kommen im Wesentlichen der BGB-Bauvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der VOB-Bauvertrag unter Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen zur Anwendung.

Unter der Abnahme einer Bauleistung versteht man die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt, was wichtige rechtliche Wirkungen wie den Übergang der Gefahr auf den Besteller, den Beginn der Gewährleistungsfrist und die Fälligkeit der Vergütung auslöst.

Wenn nach der Abnahme Gewährleistungsansprüche wegen eines Baumangels auftreten, stehen dem Auftraggeber im gesetzlichen Rahmen Ansprüche auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder der Rücktritt vom Vertrag zu. Für weitere Informationen vereinbaren Sie gerne einen Termin in der Kanzlei CausaConcilio. 

Die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim BGB-Bauvertrag unterscheidet sich von den Regelungen der VOB insbesondere in den einzuhaltenden Fristen zur Mängelbeseitigung – bei einem BGB-Bauvertrag in der Regel fünf Jahre ab Abnahme, nach der VOB nur vier Jahre Abnahme – und den Voraussetzungen, die für ein Recht zur Selbstvornahme oder Schadensersatz erfüllt sein müssen.

Das Bauträgerrecht zeichnet sich durch die gesetzliche Kombination aus dem Erwerb eines Grundstücks und der gleichzeitigen Errichtung eines Gebäudes aus, wobei private Käufer vor allem auf die Einhaltung der strengen Ratenzahlungspläne nach der Makler- und Bauträgerverordnung achten müssen.

Die typischen Pflichten und Haftungsrisiken für Architekten und Ingenieure bei der Bauüberwachung ergeben sich aus der vertraglichen Verpflichtung, die handwerkliche Ausführung fortlaufend auf Übereinstimmung mit den Plänen und den anerkannten Regeln der Technik zu kontrollieren, wobei Fehler zu einer gesamtschuldnerischen Haftung mit den Bauunternehmen führen können.

Außergerichtliche Mediationsverfahren können dazu beitragen, Konflikte bei laufenden Bauprojekten schnell zu lösen, indem unter Vermittlung eines neutralen Dritten wirtschaftlich tragfähige Vereinbarungen getroffen werden, die den Baufortschritt nicht durch langwierige Gerichtsverfahren blockieren. Die Kanzlei CausaConcilio berät und vertritt Mandanten in Mediationsverfahren. 

Das Bauversicherungsrecht greift bei Schäden am Bauwerk selbst oder bei Haftpflichtansprüchen Dritter, wobei für Bauherren und Bauunternehmer vor allem die Bauleistungsversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie die Berufshaftpflichtversicherung des Planers unverzichtbar sind.

Bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen im Baurecht ist besonders zu beachten, dass eine prüffähige Schlussrechnung vorliegen muss und im Falle von Streitigkeiten über die Qualität der Leistung die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Sicherung von Beweisen ratsam sein kann.

Die rechtlichen Konsequenzen eines Baustopps können erhebliche finanzielle Schäden durch Verzögerungen umfassen, weshalb ein Baustopp nur unter strengen Voraussetzungen wie einer erheblichen Pflichtverletzung des Vertragspartners verhängt werden sollte, um Schadensersatzforderungen abzuwehren. Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie in Kiel, Flensburg, Hamburg und Schönberg in der Rechtsanwaltskanzlei CausaConcilio. 

Die Vereinbarung von Vertragsstrafen in Bauverträgen dient der Absicherung von Fertigstellungsterminen, unterliegt jedoch einer strengen Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sodass unklar formulierte oder unverhältnismäßig hohe Strafklauseln rechtlich unwirksam sind.

Das selbstständige Beweisverfahren spielt im Baurecht die Rolle einer gerichtlichen Beweissicherung durch einen Sachverständigen, und es sollte immer dann eingeleitet werden, wenn Mängel zeitnah dokumentiert werden müssen, um den weiteren Bauablauf nicht zu verzögern, oder wenn ein langwieriger Hauptprozess vermieden werden soll.

Die Vergütung von zusätzlichen Leistungen, die nicht im ursprünglichen Bauvertrag enthalten waren, regelt sich beim BGB-Bauvertrag nach dem gesetzlichen Anordnungsrecht des Bestellers und der anschließenden Ermittlung der Mehrvergütung auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei CausaConcilio in Kiel und Flensburg sind auf den Bereich Bau- und Architektenrecht spezialisiert und unterstützen seit vielen Jahren sowohl Bauunternehmen als auch Architekten und Privatpersonen, um ihnen durch maßgeschneiderte vertragliche Regelungen und engagierte Vertretung vor Gericht die nötige Sicherheit am Bau zu verschaffen.

An unseren Standorten Kiel, Hamburg, Flensburg und Schönberg suchen wir
Rechtsanwalts- und Notarfachangestelle/n (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit.

Die Kanzlei CausaConcilio ist schwerpunktmäßig in verschiedenen Gebieten des Zivilrechts tätig und bildet laufend Referendare (m/w/d) aus.

WirtschaftsWoche Ausgabe 4/24

Ranking als TOP-Kanzlei Medizinrecht 2024 „Die renommiertesten Kanzleien für Ärzte. Kliniken und Pharmaunternehmen“

WirtschaftsWoche Ausgabe 7/23

Ranking als TOP-Kanzlei in der Rubrik „Beste Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht für Ärzte. Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“

JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024

Ranking in der Rubrik „Krankenhäuser, MVZ und Apotheken“

iurratio awards 2023

Top 50 – bester Arbeitgeber für das Referendariat 2023

Wirtschaftswoche Ausgabe 7/22

Ranking als TOP-Kanzlei in der Rubrik „Beste Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht für Ärzte. Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“

JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 und 2022/2023

Ranking in der Rubrik „Krankenhäuser, MVZ und Apotheken“

Brand eins Mai 2021, Mai 2022, Mai 2023 und Mai 2024

Ranking der „Besten Wirtschaftskanzleien 2021“,
der „Besten Wirtschaftskanzleien 2022“,
der „Besten Wirtschaftskanzleien 2023“
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im Gebiet „Gesundheitswesen und Pharmazie“

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WirtschaftsWoche 8/2019:

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