Gebrauch von der „Turboklausel“ nur unter Wahrung der Schriftform

In arbeitsgerichtlichen Vergleichen oder Abwicklungsverträgen zu Kündigungen, sogar in Aufhebungsverträgen finden sich mitunter sogenannte Turboklauseln. Diese räumen üblicherweise dem Arbeitnehmer die Möglichkeit ein, vorzeitig durch Erklärung unter einer kürzeren Frist das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der maßgeblichen ordentlichen Kündigungsfrist zu beenden. Meist ist damit verbunden, dass der Arbeitnehmer zur „Belohnung“ des Gebrauches der Regelung das dadurch freiwerdende Arbeitnehmerbrutto als Abfindung erhält. Bei langen Betriebszugehörigkeiten einhergehend mit langen Kündigungsfristen greifen die Arbeitsvertragsparteien daher gern auf eine solche Regelung zurück. Die vorzeitige Beendigung ist oftmals von genauso hohem Interesse auf Arbeitgeberseite wie für den Arbeitnehmer, der die Abfindung mitnehmen möchte. Dies motiviert letzteren, zügiger in eine Folgeanstellung zu kommen.


So weit so klar.
Entscheiden die Arbeitsvertragsparteien sich für eine solche Regelung, sollten sie aber unbedingt die zwingenden „Förmlichkeiten“ beachten. Für Kündigungen gilt das strenge Schriftformerfordernis nach § 623 BGB. Eine Kündigung muss daher im Original unterzeichnet von dem Erklärenden mit einer Unterschrift, die den Namen erkennen lässt, dem anderen Vertragsteil zugehen, damit sie wirksam wird.


Da auch die Turboregelung eine solche Kündigung ist – im Gewand eines vereinbarten Sonderkündigungsrechtes – sollte dies auch hier Beachtung finden. Das Gesetz gibt die Schriftform zwingend vor, so dass die Parteien keine andere Form, z.B. die elektronische Form, vereinbaren können. Eine Kündigung, die die Schriftform nicht wahrt, ist unwirksam. Dies hat jüngst das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern noch einmal deutlich in seiner Entscheidung vom Mai 2023 klargestellt.


Erwägen Arbeitgeber und Arbeitnehmer z.B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess eine solche Regelung, sollte – insbesondere der Arbeitnehmer – auf die Schriftform achten und diese bei „Ziehen“ des Turboexits auch beachten.

 

#Turboklausel #Arbeitsrecht #Arbeitgeber #Arbeitnehmer #Gericht

WirtschaftsWoche Ausgabe 4/24

Ranking als TOP-Kanzlei Medizinrecht 2024 „Die renommiertesten Kanzleien für Ärzte. Kliniken und Pharmaunternehmen“

WirtschaftsWoche Ausgabe 7/23

Ranking als TOP-Kanzlei in der Rubrik „Beste Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht für Ärzte. Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“

JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024

Ranking in der Rubrik „Krankenhäuser, MVZ und Apotheken“

iurratio awards 2023

Top 50 – bester Arbeitgeber für das Referendariat 2023

Wirtschaftswoche Ausgabe 7/22

Ranking als TOP-Kanzlei in der Rubrik „Beste Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht für Ärzte. Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“

JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 und 2022/2023

Ranking in der Rubrik „Krankenhäuser, MVZ und Apotheken“

Brand eins Mai 2021, Mai 2022 und Mai 2023

Ranking der „Besten Wirtschaftskanzleien 2021“
und der „Besten Wirtschaftskanzleien 2022“
und der „Besten Wirtschaftskanzleien 2023“
im Gebiet „Gesundheitswesen und Pharmazie“

FOCUS Spezial 2020, 2021, 2022 & 2023

TOP-Wirtschaftskanzlei „Gesundheit & Medizin“

WirtschaftsWoche 8/2019:

TOP-Kanzlei Medizinrecht 2018

KIEL
Rechtsanwälte . Notare
kiel@cc-recht.de

HAMBURG
Rechtsanwälte
hamburg@cc-recht.de

FLENSBURG
Rechtsanwälte . Notare
flensburg@cc-recht.de

SCHÖNBERG
Rechtsanwälte · Notar
schoenberg@cc-recht.de

Die Kanzleien sind am 23.12.2022 sowie am 02.01.2023 geschlossen.

KIEL
Rechtsanwälte . Notare
0431 6701-0

HAMBURG
Rechtsanwälte
040 355372-0

FLENSBURG
Rechtsanwälte . Notare
0461 14109-0

SCHÖNBERG
Rechtsanwälte · Notar
04344 30096-0

Die Kanzleien sind am 23.12.2022 sowie am 02.01.2023 geschlossen.

KIEL
Rechtsanwälte . Notare
Deliusstraße 16 • 24114 Kiel

HAMBURG
Rechtsanwälte
Neuer Wall 41 • 20354 Hamburg

FLENSBURG
Rechtsanwälte . Notare
Marie-Curie-Ring 1 • 24941 Flensburg

SCHÖNBERG
Rechtsanwälte · Notar
Eichkamp 19 • 24217 Schönberg

Die Kanzleien sind am 22.12.2023 ab 12.00 Uhr und am 29.12.2023 den ganzen Tag geschlossen.