Auch im Notariat schreitet die Digitalisierung voran. Für bestimmte notarielle Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht ist ein Termin auch per Videokonferenz möglich.
Insbesondere alle Anmeldungen zum Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und auch Anmeldungen für die neu eingeführte eGbR zum Gesellschaftsregister können bereits online beglaubigt werden. Zudem können eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) online gegründet werden und Beschlüsse der Gesellschafter online beurkundet werden, wenn sie einstimmig erfolgen.
Ein solcher Online-Termin beim Notar setzt technisch voraus, dass der Beteiligte sich online rechtssicher identifizieren kann. Dies erfolgt über den elektronischen Identitätsnachweis, indem sowohl die eID als auch das elektronisch gespeicherte Lichtbild des gültigen Ausweisdokuments geprüft werden. Ob das Ausweisdokument technisch geeignet ist, können die Beteiligten im Vorfeld des Termins testen. Der eigentliche Notartermin findet über das eigens dafür eingerichtete Videokonferenzsystem der Bundesnotarkammer statt.
Der weitere Ablauf des Termins gestaltet sich dann zunächst in der bekannten Form, indem etwa im Rahmen einer Beurkundung die Urkunde vom Notar verlesen wird und alle noch zu klärenden Fragestellungen erörtert werden können. Eine weitere Besonderheit ergibt sich dann wegen der Unterschrift, die ebenfalls digital ausgelöst wird. Dies erfolgt mittels einer einmaligen TAN, die dem Beteiligten per SMS zugeschickt wird. Die klassische Unterschrift entfällt damit zugunsten einer digitalen Signatur.
Für diese Online-Termine sind allerdings Zuständigkeiten zu beachten. Der klassische Präsenztermin darf noch bei jedem Notar stattfinden. Dagegen muss für einen Online-Termin eine besondere örtliche Verbindung zu dem Notar bestehen, damit dieser tätig werden darf. Daher muss sich im gleichen Bezirk – gemeint ist hier der häufig weitere Amtsgerichtsbezirk, nicht die gleiche Gemeinde – des Notars entweder der Sitz oder die Hauptniederlassung der Gesellschaft, der Wohnsitz eines Vertreters oder der Wohnsitz eines Gesellschafters befinden.