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FAMILIENRECHT IN KIEL, HAMBURG UND FLENSBURG

Das Familienrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie regelt. Es umfasst insbesondere die Themen Ehe, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Adoption und Vormundschaft. In Deutschland sind die maßgeblichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Rechte und Pflichten zwischen Ehepartnern

Die Ehe ist eine gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft, die nur durch eine standesamtliche Trauung rechtsgültig wird. Mit der Eheschließung entstehen Rechte und Pflichten zwischen den Ehepartnern, darunter die gegenseitige Unterhaltspflicht sowie Regelungen zum gemeinsamen Vermögen. Falls kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bei dem das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen im Falle einer Scheidung ausgeglichen wird. Auch im Erbrecht hat die Ehe besondere Bedeutung, da Ehepartner bevorzugt erben.

Kommt es zur Trennung, müssen zahlreiche rechtliche Fragen geklärt werden. Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass die Ehe als gescheitert gilt. Dies wird durch das sogenannte Trennungsjahr nachgewiesen, in dem die Ehepartner getrennt leben. Nach der Scheidung können Unterhaltsansprüche entstehen, insbesondere wenn ein Partner während der Ehe für die Kinderbetreuung oder den Haushalt zuständig war und dadurch wirtschaftliche Nachteile erlitten hat.

Gemeinsame Kinder

Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht, auch nach einer Trennung. Das Sorgerecht umfasst sowohl die Personensorge, also Entscheidungen über die Erziehung, Gesundheit und Schule des Kindes, als auch die Vermögenssorge. Falls das Kindeswohl gefährdet ist, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden. Neben dem Sorgerecht spielt das Umgangsrecht eine zentrale Rolle. Es sichert dem Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, regelmäßigen Kontakt zu. Auch Großeltern oder andere enge Bezugspersonen können unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht erhalten.

Das Unterhaltsrecht

Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Unterhaltsrecht. Eltern sind verpflichtet, für den Lebensunterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die als Orientierungshilfe für die Gerichte dient. Neben dem Kindesunterhalt kann auch ein Ehegattenunterhalt geschuldet sein, entweder während der Trennung, dann als Trennungsunterhalt, oder nach der Scheidung, dann als nachehelicher Unterhalt. Zudem können Kinder unter bestimmten Umständen für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen, sofern deren eigene Mittel nicht ausreichen.

Adoption und Pflegekind

Das Familienrecht regelt außerdem die Adoption, bei der ein Kind rechtlich die Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern erhält. Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen und wird nur unter strengen Voraussetzungen genehmigt. Neben der Adoption gibt es die Möglichkeit, ein Kind als Pflegekind aufzunehmen, wobei die rechtlichen Bande zu den leiblichen Eltern weiterhin bestehen bleiben.

Häusliche Gewalt

Schließlich kommt dem Familienrecht eine besondere Bedeutung im Schutz vor häuslicher Gewalt zu. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht Opfern, sich durch einstweilige Verfügungen gegen Übergriffe zu schützen. Dazu gehören beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer.

Gerade wenn es persönlich wird, ist die enge und vertrauensvolle Betreuung durch CausaConcilio besonders wertvoll. CausaConcilio regelt alle rechtlichen Fragen innerhalb der Familie fair, schützt die Interessen aller Beteiligten und stellt das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt vieler Entscheidungen. Die spezialisierten Anwälte der Kanzlei wahren die Rechte ihrer Mandanten sowohl im Rahmen der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Auseinandersetzung in allen Bereichen des Familienrechts.
Ob Fragen des Unterhaltes, des Sorgerechts und Umgangsrechts, der Vermögensteilung oder des Güterrechts: CausaConcilio weiß um die rechtliche wie auch die persönliche Tragweite der Themen und entwickelt eine den individuellen Interessen ihrer Mandanten entsprechende Strategie.

Dr. Thomas Scharafat
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
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