Insgesamt belief sich der Schaden auf ca. 5.000,00 €. Nach Ansicht des LAG München ist dieser Schaden vom Arbeitgeber zu erstatten.
Durch das Verhalten des Geschäftsführers hat die Arbeitgeberin nach Ansicht des LAG gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen und die Absage der Hochzeit verursacht. Konkret führt das LAG aus, dass die Arbeitgeberin in Person ihres Geschäftsführers die ihr obliegende Fürsorgepflicht gegenüber der Arbeitnehmerin verletzt hat, indem der Geschäftsführer trotz Erkältungssymptomen seit seiner Urlaubsrückkehr mit der Arbeitnehmerin zusammen längere Zeit in einem Auto fuhr und keinerlei Schutzmaßnahmen beachtete. Ein Mitverschulden der Arbeitnehmerin lehnte das LAG ab mit der Folge, dass die Arbeitgeberin den vollen Schaden wegen der abgesagten Hochzeit erstatten muss.