Seit der Legalisierung des Cannabiskonsums in Deutschland stellt sich für viele Vermieter und Mieter die Frage, wie mit dem Konsum in Mietshäusern umzugehen ist. Ist nun alles erlaubt?
So leicht ist es nicht. Ärgerlich wird es dann, wenn der Geruch im gesamten Haus wahrnehmbar ist, also nicht nur in das Treppenhaus zieht, sondern sogar in die Wohnungen der übrigen Mietparteien und damit den Hausfrieden stört.
Viele Mietverträge und Hausordnungen enthalten Klauseln, die den Konsum von Drogen in den gemieteten Räumlichkeiten oder den gemeinschaftlichen Bereichen untersagen. Hierauf können die Beteiligten verweisen. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Konsum von Cannabis künftig ausdrücklich in den entsprechenden Dokumenten geregelt sein.
Oftmals kümmern sich die Konsumenten nicht darum, dass der beim Cannabiskonsum entstehende Geruch nicht aus der eigenen Wohnung dringt. Sofern der Geruch im gesamten Haus, in den Gemeinschaftsräumen wie z. B. Treppenhäusern oder dem Balkon wahrnehmbar ist, dürfte dies einen Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme darstellen. Auch wenn es keine ausdrücklichen Regelungen in einem Mietvertrag gibt, haben sich sämtliche Mieter so zu verhalten, dass andere Mietparteien nicht gestört werden.
Ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme stellt eine Verletzung des Mietverhältnisses dar, die ein Vermieter zum Anlass für eine Abmahnung der konsumierenden Mietpartei nehmen kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund eines Cannabiskonsums gesundheitliche Belange der anderen Mieter, insbesondere bei Kindern, älteren Menschen oder Personen mit Atemwegserkrankungen, nachteilig betroffen sein können.
Verstößt der Mieter später trotz Abmahnung erneut gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und stört damit weiterhin den Hausfrieden, kann das zu einer Beendigungskündigung führen.
Wenn man als Konsument somit den Bestand seines Mietverhältnisses nicht gefährden möchte, hat man sein Verhalten nach einer Abmahnung umgehend zu ändern; denn im Zweifel ist der Geruch den übrigen Mietparteien wohl nicht zuzumuten.
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