Vieles wird voraussichtlich auch im kommenden Jahr teurer werden. Dies kann auch für die Übertragung von Immobilienvermögen im Hinblick auf Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuerlast zutreffen. Infolge von Änderungen im Bewertungsgesetz ab dem 01.01.2023 kann es zu höheren steuerlichen Bewertungen der Immobilien kommen, so dass die bestehenden erb- und schenkungssteuerlichen Freibeträge überschritten werden. Für Übertragungen von Immobilien bis zum 31.12.2022 verbleibt es bei den bisherigen Bewertungen.“
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