Achtung bei Ausspruch einer Probezeitkündigung

Achtung bei Ausspruch einer Probezeitkündigung

Der Ausspruch einer Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (Probezeit/Wartezeit) erscheint auf den ersten Blick als risikofrei. Sofern jedoch ein Be-triebsrat bei dem Arbeitgeber gebildet ist, müssen folgende Besonderheiten bedacht werden:

Sofern der Arbeitgeber die Kündigung nicht lediglich mit einem subjektiven Werturteil begründet, sondern mit Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das der Arbeitgeber nicht län-ger hinnehmen wolle, handelt es sich um eine Kündigung, die auf verhaltensbedingte Gründe gestützt wird.

In einem solchen Fall sind dem Betriebsrat auch die zugrunde liegenden Tatsachen voll-ständig und substantiiert mitzuteilen. Die Behauptung, der Arbeitnehmer sei arrogant und überheblich aufgetreten, mache anstößige Witze und sorge für Unmut in der Beleg-schaft, reicht für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates nicht aus.

Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamburg in dem Verfahren 2 SLa 8/24 in einer Ent-scheidung vom 04.12.2024 noch einmal hervorgehoben. Bei einer derartig schlagwortarti-gen Begründung ist die Anhörung des Betriebsrates nicht ordnungsgemäß mit der Folge, dass eine daraufhin ausgesprochene Kündigung auch in der Probezeit rechtsunwirksam ist.

Arbeitgeber müssen sich daher entscheiden:
Entweder wird dem Betriebsrat ein subjektives Werturteil mitgeteilt oder aber es werden vollständig und substantiiert die verhaltensbedingten Tatsachen im Rahmen der Anhö-rung erläutert. Risikofrei ist daher auf jeden Fall die bloße Mitteilung eines subjektiven Werturteils.

#Kündigung #Probezeit #Hamburg #Arbeitsrecht #Werturteil #Betriebsrat

WirtschaftsWoche Ausgabe 4/24

Ranking als TOP-Kanzlei Medizinrecht 2024 „Die renommiertesten Kanzleien für Ärzte. Kliniken und Pharmaunternehmen“

WirtschaftsWoche Ausgabe 7/23

Ranking als TOP-Kanzlei in der Rubrik „Beste Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht für Ärzte. Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“

JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024

Ranking in der Rubrik „Krankenhäuser, MVZ und Apotheken“

iurratio awards 2023

Top 50 – bester Arbeitgeber für das Referendariat 2023

Wirtschaftswoche Ausgabe 7/22

Ranking als TOP-Kanzlei in der Rubrik „Beste Kanzleien und Anwälte im Medizinrecht für Ärzte. Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“

JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 und 2022/2023

Ranking in der Rubrik „Krankenhäuser, MVZ und Apotheken“

Brand eins Mai 2021, Mai 2022, Mai 2023 und Mai 2024

Ranking der „Besten Wirtschaftskanzleien 2021“,
der „Besten Wirtschaftskanzleien 2022“,
der „Besten Wirtschaftskanzleien 2023“
und der „Besten Wirtschaftskanzleien 2024“
im Gebiet „Gesundheitswesen und Pharmazie“

FOCUS Spezial 2020, 2021, 2022 & 2023

TOP-Wirtschaftskanzlei „Gesundheit & Medizin“

WirtschaftsWoche 8/2019:

TOP-Kanzlei Medizinrecht 2018

KIEL
Rechtsanwälte . Notare
kiel@cc-recht.de

HAMBURG
Rechtsanwälte
hamburg@cc-recht.de

FLENSBURG
Rechtsanwälte . Notare
flensburg@cc-recht.de

SCHÖNBERG
Rechtsanwälte · Notar
schoenberg@cc-recht.de

Die Kanzleien sind am 23.12.2022 sowie am 02.01.2023 geschlossen.

KIEL
Rechtsanwälte . Notare
0431 6701-0

HAMBURG
Rechtsanwälte
040 355372-0

FLENSBURG
Rechtsanwälte . Notare
0461 14109-0

SCHÖNBERG
Rechtsanwälte · Notar
04344 30096-0

Die Kanzleien sind am 23.12.2022 sowie am 02.01.2023 geschlossen.

KIEL
Rechtsanwälte . Notare
Deliusstraße 16 • 24114 Kiel

HAMBURG
Rechtsanwälte
Neuer Wall 41 • 20354 Hamburg

FLENSBURG
Rechtsanwälte . Notare
Marie-Curie-Ring 1 • 24941 Flensburg

SCHÖNBERG
Rechtsanwälte · Notar
Eichkamp 19 • 24217 Schönberg

Die Kanzleien sind am 22.12.2023 ab 12.00 Uhr und am 29.12.2023 den ganzen Tag geschlossen.