Der Chef ist schuld: Schadensersatz wegen abgesagter Hochzeit

Der Chef ist schuld: Schadensersatz wegen abgesagter Hochzeit
Das Landesarbeitsgericht München hat in einer sehr lesenswerten Entscheidung klargemacht, dass betriebliche Hygienekonzepte auch nach dem Ende fast aller Covid-Schutzmaßnahmen noch eine große Bedeutung haben: Hintergrund der Entscheidung war folgender: Eine Arbeitnehmerin hatte für ihre Hochzeit eine große Feier geplant, Caterer, Musik, Räumlichkeiten etc. gebucht und teilweise bezahlt. Insgesamt hatten sich 99 Gäste angesagt.

Der Geschäftsführer der Arbeitgeberin kam erkältet aus dem Urlaub zurück. Er blieb aber nicht zuhause in selbstgewählter Isolation, sondern begab sich nach seinem Urlaub wieder in das Büro und nahm die Arbeitnehmerin im Auto zu verschiedenen Auswärtsterminen mit. Dabei trug keiner der beiden eine Maske. Wenig später erkrankte der Geschäftsführer an Corona. Als Kontaktperson musste die Arbeitnehmerin nach den damals geltenden Bestimmungen in Quarantäne und die Hochzeitsfeier absagen.

Insgesamt belief sich der Schaden auf ca. 5.000,00 €. Nach Ansicht des LAG München ist dieser Schaden vom Arbeitgeber zu erstatten.
Durch das Verhalten des Geschäftsführers hat die Arbeitgeberin nach Ansicht des LAG gegen ihre Fürsorgepflicht verstoßen und die Absage der Hochzeit verursacht. Konkret führt das LAG aus, dass die Arbeitgeberin in Person ihres Geschäftsführers die ihr obliegende Fürsorgepflicht gegenüber der Arbeitnehmerin verletzt hat, indem der Geschäftsführer trotz Erkältungssymptomen seit seiner Urlaubsrückkehr mit der Arbeitnehmerin zusammen längere Zeit in einem Auto fuhr und keinerlei Schutzmaßnahmen beachtete. Ein Mitverschulden der Arbeitnehmerin lehnte das LAG ab mit der Folge, dass die Arbeitgeberin den vollen Schaden wegen der abgesagten Hochzeit erstatten muss.

#Hochzeit #Corona #Covid #Absage #Kosten #Maske #Kontaktperson #Kostenerstattung #München

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